Waffenrecht
Bereits seit meiner Jugend bin ich als Sportschütze
mit dem Umgang und den Genehmigungsvoraussetzungen von Schusswaffen
vertraut.
Die behördlichen Verfahren betreffend den Erwerb, den Besitz
und das Führen von Waffen kenne ich daher aus eigener Praxis.
Diese Praxis konnte ich in vielen Jahren durch meine Vorstands-Tätigkeit
in einem Schützenverein erheblich erweitern, da hierbei ständig
Waffenbeantragungen, behördliche Auflagen, gesetzliche bzw.
Vereins- und Verbandsvorschriften, Weiterbildungen usw. auf der Tagesordnung
stehen.
Die Straftatbestände im Waffenrecht (v.a. unerlaubter Besitz
und Erwerb sowie unerlaubtes Führen von Waffen) gehören
selbstverständlich ebenfalls zu diesem Interessenschwerpunkt
(Siehe auch Tätigkeitsschwerpunkt Strafrecht).
Ein deutlicher Schwerpunkt meiner Tätigkeit auf diesem Gebiet
liegt in der Beratung bezüglich Genehmigung von Waffen, sicherer
Aufbewahrung und Transport dieser und Problemen mit den Ämtern
wegen drohendem Verlust der waffenrechtlichen Berechtigungen.
Nach mehreren Änderungen des Waffenrechts -vor allem
wegen Gewaltdelikten unter Waffeneinsatz in den letzten Jahren-
kam es zu deutlich erhöhtem Beratungsbedarf und auch Problemen
mit der Umsetzung des neuen Waffenrechts in die Praxis: Zuvor erlaubte
Waffen sind nun verboten und die Aufbewahrungsrichtlinien wurden
zum Gesetz.
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