Strafrecht
Schon während des Studiums
in Regensburg war das Strafrecht von besonderem Interesse für
mich und es war klar, dass wenn überhaupt einmal eine Spezialisierung
oder Fachanwaltschaft in Frage kommen würde, es sich um das
Strafrecht handeln müsste. Auch während des Referendariats
in Regensburg und bei der Staatsanwaltschaft Amberg hat sich dieser
Spezialisierungswunsch, Strafverteidiger zu werden, verfestigt.
Meine Haupttätigkeit liegt im Bereich der gerichtlichen und
außergerichtlichen Strafverteidigung; beginnend mit dem ersten
Anfangsverdacht, dem Ermittlungsverfahren bis hin zur letzten Tatsacheninstanz.
Ich verteidige grundsätzlich bei allen Delikten ohne Ausnahme,
sowohl als Wahlverteidiger, als auch als Pflichtverteidiger.
Strafrechtliche Beratungen gehören selbstverständlich ebenso
zum Angebot meiner Kanzlei. Die Beratungskosten werden entweder gemäß § 34
RVG individuell vereinbart oder die Abrechnung erfolgt mittels eines
vom Amtsgericht ausgestellten und mitzubringenden Beratungshilfescheins.
Natürlich arbeite ich auch zu den Bedingungen der Rechtsschutzversicherungen
und der Pflichtverteidigung. Die Vergütungen werden gesetzlich
nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet oder
nach individueller Honorarvereinbarung.
Es empfiehlt sich übrigens möglichst frühzeitig Kontakt
zum Rechtsanwalt aufzunehmen um zumindest eine Erstberatung in Anspruch
zu nehmen und nicht erst zu warten, bis die Anklageschrift oder der
Strafbefehl zugestellt wird. Bereits vor der ersten Vernehmung durch
die Polizei sollte man über seine Rechte und vor allem die richtige
Verhaltensweise im Strafverfahren informiert sein und die Vorgehensweise
abklären.
Ansonsten hier noch ein kleiner Auszug aus unserem regelmäßigen
Tätigkeitsfeld:
- Gewaltdelikte aller Art (z.B. Sexualdelikte, Körperverletzung,
Raub, Nötigung)
- Vermögensdelikte aller Art (z.B. Diebstahl,
Betrug, Leistungserschleichung)
- Widerstandshandlungen gegen die Staatsgewalt
- Brandstiftung und Sachbeschädigung
- Fälschungsdelikte
- Aussagedelikte (z.B. Meineid, falsche Verdächtigung, Vortäuschen
einer Straftat)
- Insolvenzstraftaten
- Steuerstrafrecht (v.a. Steuerhinterziehung)
- Betäubungsmittelstrafrecht (v.a. Besitz/Handel von/mit Betäubungsmitteln)
- Straßenverkehrsdelikte (näheres dazu
unter der Rubrik Verkehrsrecht)
- Verstöße gegen das Waffengesetz (näheres
dazu unter der Rubrik Waffenrecht)
Wir helfen unter anderem auch bei diesen Verfahrensarten:
- Ermittlungsverfahren
- Strafbefehlsverfahren
- Berufung und Revision gegen Strafurteile
- Berufsverbot
- Haftbefehl (Untersuchungshaft)
- Haftaufschub
- Unterbringungsbefehl
- Bewährungswiderruf
- Unterbringung in der Entziehungsanstalt oder Psychiatrie
- Verfall und Einziehung
- Strafvollstreckung
- Kostenfestsetzung
- Zeugenbeistand
- Nebenklage
- Strafantragsstellung
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