Verkehrsrecht
Als
Strafverteidiger wird man zwangsläufig auch zu einem großen
Anteil der täglichen Arbeit mit Delikten rund um den Straßenverkehr
konfrontiert. Dementsprechend ist hieraus auch der Tätigkeitsschwerpunkt
Verkehrsrecht entstanden. Die regelmäßig von mir verteidigten
Straßenverkehrsdelikte sind das Fahren ohne Fahrerlaubnis oder
unter Alkohol (als Trunkenheitsfahrt bzw. Gefährdung des Straßenverkehrs
häufig in Kombination mit fahrlässiger Körperverletzung).
Bereits das von Jugendlichen gerne praktizierte Tuning des Motors
zur Leistungssteigerung führt nicht nur zum Erlöschen der
Betriebserlaubnis und zur Gefährdung des Versicherungsschutzes,
sondern oftmals auch zum Betrieb des Fahrzeugs ohne die erforderliche
Fahrerlaubnis und damit einer Straftat.
Weitere Delikte, die ich regelmäßig verteidige, sind
noch das unerlaubte Entfernen vom Unfallort („Fahrerflucht“)
und das Fahren trotz Fahrverbots.
Häufige Konsequenz der o.a. Taten in Form eines Urteils oder
Strafbefehls:
- Entzug der Fahrerlaubnis mit einer Sperre für den Neuerwerb
- Fahrverbot
Der Führerscheinentzug sowie die Fahrerlaubnissperre vom Strafrichter
sind jedoch oft nur der Anfang. Die Verwaltungsbehörden (z.B.
das Landratsamt Regensburg oder die Führerscheinstelle der Stadt
Regensburg) können je nach Einzelfall zwingend per Gesetz oder
nach pflichtgemäßem Ermessen die Medizinisch Psychologische
Untersuchung (MPU, „Idiotentest“) anordnen, wodurch die
Fahrerlaubnis oftmals über einen viel längeren Zeitraum
verwehrt bleibt. Gewaltdelikte und Auffälligkeiten mit hohen
Alkoholwerten oder unter Drogen auch außerhalb des Straßenverkehrs
führen immer öfter zu verwaltungsrechtlichen Maßnahmen
rund um die Fahrerlaubnis. Diese Fälle aus dem Öffentlichen
Recht übernehme ich ebenfalls.
Ebenso übernehme ich Bußgeldverfahren aus dem Ordnungswidrigkeitenrecht
(z.B. Bußgeldbescheid mit Fahrverbot) nach Rücksprache
im Einzelfall.
Letztlich
nehme ich - oftmals bedingt durch vorangegangene, strafrechtliche
Vertretung - auch regelmäßig zivilrechtliche
Interessen nach Verkehrsunfällen wahr. Hierzu gehört die
Geltendmachung bzw. Abwehr von Schadensersatzansprüchen, insbesondere
auch Forderungen nach Schmerzensgeld durch einen Verkehrsunfall.
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