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Interessenschwerpunkte

 

Was ist mein Spezialgebiet?

 

Diese Frage hört man immer wieder.

 

Das schöne am Beruf des Rechtsanwalts ist, dass man seine gesamten durch das Studium erworbenen Rechtskenntnisse einsetzen kann. Als Richter, Staatsanwalt, Beamter oder Angestellter in der Wirtschaft hat man diese Möglichkeit meist nicht, da sehr oft nur einzelne Rechtsgebiete zum Aufgabengebiet gehören.

 

Dennoch kommt man aufgrund der Fülle und Vielfalt der verschiedenen Rechtsmaterien nicht umhin, gewisse Teilbereiche des Rechts als Schwerpunkte zu setzen. Der deutlichste Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist im Strafrecht zu finden. Um auf dem Gebiet des Strafrechts als Strafverteidiger besonders qualifiziert arbeiten zu können, habe ich deshalb unter Vorlage der gesetzlich vorgesehenen Unterlagen bei der Rechtsanwaltskammer Nürnberg die Erlaubnis zur Führung der Bezeichnung "Fachanwalt für Strafrecht" beantragt. Mit Urkunde vom 26.06.2004 hat mir der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Nürnberg die Befugnis verliehen, die Bezeichnung "Fachanwalt für Strafrecht" zu führen.

 

Zusätzlich habe ich auch Interessenschwerpunkte, welche zwar nicht den Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeiten bilden, aber -wie der Name schon sagt- von besonderem Interesse sowohl im privaten, als auch im beruflichen Bereich sind.




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